ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter Island Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Island Reisen den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Annahme der Buchung.
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Island Reisen zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Island Reisen wird dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln, es sei denn, dass die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot von Island Reisen, das den Reisenden auf die Abweichung hinweisen wird. Island Reisen bleibt an das geänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Island Reisen die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z. B. durch Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt, Inhalt des Reisevertrages

Der Reisevertrag wird durch die Angaben in der Ausschreibung (Katalog, Flyer, Internet) von Island Reisen oder entsprechenden individuellen Vereinbarungen bestimmt. Island Reisen behält sich jedoch vor, die Angaben in der Ausschreibung vor Vertragsschluss zu ändern. Island Reisen behält sich eine Anpassung der ausgeschriebenen Preise insbesondere aus folgenden Gründen vor:
a) bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
b) wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausgeschrieben Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche sind in die Reisebestätigung aufzunehmen, um für Island Reisen verbindlich zu sein. Orts- und Hotelprospekte sowie Internet- Ausschreibungen, die nicht von Island Reisen herausgegeben werden, sind für Island Reisen und den Inhalt ihrer Leistungsverpflichtung nicht verbindlich.
Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen sind nicht bevollmächtigt, für Island Reisen Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.

3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Island Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt.
Island Reisen verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von der Änderung zu benachrichtigen und den Grund dafür anzugeben. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Island Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat unverzüglich nach der Mitteilung von Island Reisen über die Änderung der Reiseleistung zu erklären, ob er von der Reise zurücktreten oder eine gleichwertige Reise beanspruchen will.
Island Reisen behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund von Straßen- und Wetterverhältnissen vor. Bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Eine Haftung von Island Reisen ist für derartige Straßen- oder witterungsbedingte Änderungen ausgeschlossen.

4. Bezahlung

Island Reisen und Reisevermittler dürfen Vorauszahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein (§ 651 t BGB) übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Buchungen mit der Fähre wird eine Anzahlung von 25% fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Kreditkartenzahlung ist möglich. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollem Ausgleich des Reisepreises, wobei der Zahlungseingang bei Island Reisen maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Island Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist direkt gegenüber Island Reisen zu erklären. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich, per Fax oder E-Mail vorzunehmen. Sie wird mit Eingang bei Island Reisen wirksam. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Island Reisen den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, jedoch kann Island Reisen statt dessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet. Island Reisen berechnet die Entschädigung pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:
a) Pauschalreisen, Mietwagenrundreisen, Fly&Drive
bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
29 - 22 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
6 - 3 Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
2 Tage - No Show 95% des Reisepreises
b) Ferienhäuser, Apartments, Grönland und der Flug
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 – 35 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 90% des Reisepreises
c) Ausflüge in Grönland
bis 30 Tage vor Abflug 25% des Ausflugpreises
danach: 100% des Ausflugpreises
Bei Ausflügen zum Gletscher Eqi fallen immer 100% Stornogebühr an.
d) Ausflüge in Island
bis zur Zahlung des Gesamtbetrages sind kostenfreie Stornierungen möglich
bis 8 Tage vor Abflug kostenfreie Änderung
bis 1 Tag vor dem Ausflug 20% des Ausflugpreises
danach: 100% des Ausflugpreises
Ausflüge, die über Island Reisen gebucht werden, sind immer über Island Reisen zu ändern oder zu stornieren.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Island Reisen nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Island Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden pauschalen Stornokosten eine Entschädigung in Höhe des konkreten Schadens zu fordern, die dem Reisenden im Einzelnen darzulegen und zu belegen ist. Für die in § 651 h BGB geregelten Fälle (außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen Nähe) gilt die vorstehende Stornokostenregelung nicht.

6. Umbuchungen

Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderung des Vertrages hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht, jedoch wird sich Island Reisen bemühen, bis 32 Tage vor Reisebeginn eine gewünschte Umbuchung bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person und Umbuchung vorzunehmen; etwaige Mehrkosten der umgebuchten Reise trägt der Reisende. Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

7. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dieser den etwaigen besonderen Reiseerfordernissen entspricht oder seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie Island Reisen bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht (§ 651 e Abs. 1 BGB). Island Reisen wird die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung stellen, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reisende kann den Nachweis dieser Mehrkosten verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ausscheidende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner gegenüber Island Reisen für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren.

8. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Island Reisen als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 h Abs. 4 Nr. 2 BGB kündigen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Island Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Island Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird. Der Rücktritt ist spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Island Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Island Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung aus diesen Gründen behält Island Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.

12. Mängelanzeige, Mitwirkungspflichten des Reisenden

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Soweit eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel der örtlichen Agentur oder Island Reisen in Berlin unter den in der Ausschreibung und der Reisebestätigung angegebenen Kommunikationsdaten anzuzeigen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Das gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Reiseleitung und die örtliche Agentur sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Island Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Island Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

13. Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, Island Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Island Reisen eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Island Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von Island Reisen nicht zu vertretenen Umstand. Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird

oder

b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach der EG-Verordnung 261/2004 bleiben von der Beschränkung unberührt.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

14.4 Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt.

14.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

15. Verjährung - Geltendmachung

15.1 Die Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

15.2 Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651 i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Island Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung wird Island Reisen den Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Island Reisen dem Reisenden die voraussichtliche Fluggesellschaft angeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Island Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.

18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Island Reisen informiert den Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Das gilt nicht für Angehörige anderer Staaten, die entsprechende Auskunft durch das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft erhalten. Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn Island Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Island Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Island Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Island Reisen hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

19. Versicherungen

Island Reisen empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, empfiehlt Island Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Island Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Reisenden gegen Island Reisen ist Berlin der Gerichtsstand. Für Klagen von Island Reisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Island Reisen vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, denen entgegenstehen.

21. Schlussbestimmungen

Alle Angaben zu unseren Reisen entsprechen dem Stand von September 2022.
Alle auf Personen bezogenen Daten, die Island Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Reisebedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.

Insolvenzversicherer: HanseMerkur Reiserversicherung AG

Adresse: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40/ 53 799 360

Mail: insolvenz@hansemerkur.de

Veranstalter ist:

IR Island Reisen GmbH
Kurfürstendamm 137
D-10711 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 823 14 35
E-Mail: info@island-reisen.de
Web: https://www.island-reisen.de
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer: Ann-Cathrin Bröcker, Gudmundur Kjartansson
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 252439 B